Vermögensentwicklung

Die Seite Vermögensentwicklung zeigt die Vermögensentwicklung eines Portfolios im Zeitraum Kalenderjahr -/Geschäftsjahrbeginn bis zum Stichtag.

Sie zeigt den Anfangswert, den aktuellen Wert zum Stichtag , die Kapitalveränderungen (Ein- und Auszahlungen) und das Jahresergebnis (Gewinn / Verlust) in diesem Zeitraum.

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Tabelle

Die Tabelle zeigt die Vermögensentwicklung eines gewählten Portfolios für das betreffende Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr).  

 

Die Tabelle beinhaltet

Vermögen zu Beginn der Periode - Portfoliowert zu Beginn des Geschäftsjahres/Kalenderjahres

Kapitalveränderung - Einzahlungen / Auszahlungen, z.B.:

o        Einlieferungen und Auslieferungen von Wertpapieren

o        Kontoeinzahlungen/-auszahlungen

o        Gewinnbeteiligung aus Vorjahr (als Auszahlung)

o        Forderung Finanzämter per letztem Geschäftsjahr (als Auszahlung)

Forderungen/Verbindlichkeiten aus Kapitalertragssteuern - z.B. abgegrenzte inländische Kapitalertragssteuer, gutgeschriebene KESt, zur Endbesteuerung abgeführte KESt

Jahresergebnis - Gewinn/Verlust für das betreffende Geschäftsjahr

Aktueller Vermögenswert - Portfoliowert zum gewählten Stichtag

Die Anzeige einiger Positionen in der Tabelle ist gruppiert. Durch Klick auf die Icons können Sie die Details zu dieser Position ein- und ausblenden.

 

Hinweis Kapitalertragssteuern

Kapitalertragssteuer (KESt) : Derzeit 27,5 % bei Erträgen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten 25%). Die KESt betrifft Dividenden, diverse Kapitaleinkünfte wie beispielsweise (Kupon-) Zinsen, Kurs- und Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus Derivaten, Zuwendungen von Stiftungen bzw Erträge aus Investmentfonds (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge). Dies aber natürlich nur dann, wenn die Erträge dem Sondersteuersatz zugänglich sind. Zum Tarif besteuerte Erträge (ohne KESt-Option) wie zB aus Privatdarlehen oder sonstigen nicht verbrieften Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt, bleiben hiervon unberührt.

 

Die KeSt ist auch für Vermögenszuwächse abzuführen für Aktien, Investmentfonds und Immobilienfonds, die nach dem 31.12.2010 erworben wurden und für Derivate und Kapitaleinkünfte aus anderen Wertpapieren (z.B. Anleihen), die nach dem 31.3.2012 erworben wurden. Siehe auch Vermögenszuwachssteuer.

 
Die KESt ist eine Endbesteuerung und deckt - außer bei österreichischen Aktien - auch die Erbschaftssteuer ab. Die KESt wird nur von bei österreichischen Banken liegenden Wertpapieren verrechnet und nicht auf im Ausland liegenden Wertpapierdepots österreichischer Staatsbürger. Die Erträge aus diesen Wertpapieren unterliegen der Einkommenssteuer.
 

Abgeführte Kapitalertragssteuern bereits abgeführte / bezahlte Kapitalertragssteuern.

Gutgeschriebene Kapitalertragssteuern entstehen bei Kauf von Anleihen (KESt auf Stückzinsen) oder Fondsanteilen, diese wird durch die bei der nächsten Kuponabrechnung oder Fondsausschüttung angefallene Kapitalertragssteuer kompensiert.

 

Abgegrenzte Kapitalertragssteuern sind jene Kapitalertragssteuern, die heute abgeführt werden müßten, wenn die entsprechende Position aufgelöst werden würde.  Kuponabrechnungen, Fondsausschüttungen, Gutschrift von Habenzinsen und Verkäufe von Anleihen oder Fondsanteilen stattfinden würden.

Am Tag der tatsächlichen Belastung einer Kapitalertragssteuer (diese fließt dann in die Position "abgeführte Kapitalertragssteuer" ein) ersetzt diese die bis dahin täglich neu ermittelte Abgrenzung.

 

Forderungen aus abgeführten Steuern: Steuern, die der Kunde bereits bezahlt hat. Hier handelt es sich nicht um die österreichische KESt sonder um ausländische Quellensteuern,, welche bei z.B.Kuponabrechnungen ausländischer Aktien angefallen sind.
Diese ausländischen Quellensteuern werden als Forderungen ausgewiesen, das diese Steuern nicht endbesteuert sind, sondern Forderungen gegen das (ausländische) Finanzamt darstellen.

 

 

Kapitalertragssteuer nach §124b EStG ist eine Steuer auf Vermögenszuwächse aus Wertpapiertransaktionen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Kapital §124b EStG.

Grafik

Die Grafik stellt die Informationen aus der Tabelle dar.

Weitere Funktionen

Excel- und PDF-Export

Die Daten aus der Tabelle können in eine Excel®- oder in eine PDF-Datei exportiert oder gedruckt werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Link in der Überschrift.

 

Hinweis

Die angezeigten Daten und Funktionen sind von ihrer Software-Version und von den Benutzerrechten abhängig.